Allgemeine Geschäftsbedingungen der
remonic-media UG (haftungsbeschränkt)
Auf der Löbke 12
58553 Halver
Handelsregister: Iserlohn HRB 9123
Steuernummer: 332/5771/2040
- nachfolgend "remonic" genannt -
1. Vertragsgegenstand
(1) remonic ist ein Dienstleister im Bereich des medialen Präsentierens und Bewerbens von Produkten im Onlineverkehr (z.B. YouTube-Videos), sowie als physisches Medium (z.B. Produktmusterbereitstellung, Messepräsentationen) und die Erstellung von Produktmustern, physischen Werbemedien, dem Webseiten Betrieb und das Vermitteln von Kundenanfragen. In der Regel kommt zwischen dem Seitenbenutzer und remonic kein Vertrag zustande. Anfragen über diese Seite werden an einen Partner weitervermittelt, welcher eine ggf. Angebotserstellung vornimmt.
(2) Die Pflichten von remonic enden mit der Übermittlung von Anfragen. remonic stellt ausschließlich im eigenen Namen unter voller alleiniger Haftung seinen Kunden eine Werbe- und Vertriebsschnittstelle gemäß den technischen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zur Verfügung, welche die Produktbereiche der (exklusiv) Kunden der Allgemeinheit darstellt und Vermittelt.
(3) Für diese Kommunikation zwischen Seitenbenutzer und Kunde liefert remonic alles Nötige an Dienstleistungen im eigenen Namen.
2. Vertragsbestandteile, Leistungsmessung
(1) Allen Angeboten, Aufträgen oder Vereinbarungen liegen diese Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung und / oder Abnahme einer Leistung als anerkannt. remonic widerspricht der Anwendung und Einbeziehung jedweder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Seitenbenutzers.
(2) Die Leistungsmessung erfolgt je nach Produkt und Bedarf und ist in der Leistungsbeschreibung definiert. Die gesammelten Daten werden nach 12 Monaten gelöscht, sofern nicht ein kürzerer Zeitraum gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach erlischt jeglicher Anspruch auf eine darauf gerichtete Gewährleistung aus diesem Vertrag für den fraglichen Zeitraum.
3. Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag wird für mindestens 12 Monate abgeschlossen und kommt entweder durch die Nutzung eines Dienstes von remonic oder mit der Vertragszeichnung zustande. Der maßgebliche Beginn zur Leistungsabrechnung ist hierfür der jeweilig frühere Zeitpunkt. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht mit einer Frist von 8 Wochen vor Vertragsende ordentlich gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt per Einschreiben. Fällt der Vertragsbeginn nicht auf einen Monatsanfang, berechnen sich die Fristen erst mit Ablauf dieses Monats.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Produkte
Bei volumenunabhängigen Produkten, z. B. einem Festpreis für eine fixe Leistung im Abrechnungszeitraum, ist die vereinbarte Vergütung jeweils jährlich ohne Abzug im Voraus fällig. Bei Produkten, die abhängig von der im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Nutzung sind, ist die Vergütung jeweils am Monatsende ohne Abzug fällig.
(2) Alle anderen Leistungen werden ohne Abzug mit Rechnungserhalt fällig.
(3) Einwände gegen die Rechnungsstellung von remonic sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Werden keine Einzelrechnungen erstellt, gilt dies analog für den Bankeinzug.
5. Datenschutz
(1) Es gelten die für die jeweilige Partei anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Kunde selbst gegenüber Dritten Dienste oder Dienstleistungen anbietet, ist er verpflichtet, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften im Verhältnis zu seinen Kunden selbst zu beachten und remonic jederzeit kostenlos Auskunft über die getroffenen Vorkehrungen einschließlich Einsicht zu gewähren.
(2) Im Übrigen verpflichten sich beide Parteien zur Geheimniswahrung hinsichtlich aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweiligen anderen Partei auch über den Bestand des Vertrags hinaus.
(3) Der Kunde und/oder Seitenbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person und/oder Gesellschaft gespeichert, geändert und/oder gelöscht und an Dritte übermittelt werden, soweit dies der Bearbeitung des Interesses dient und nicht durch die Übermittlung offenkundige Interessen verletzt werden.
6. Außerordentliche Kündigung, Sperre
(1) Der Kunde kann diesen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn remonic eine wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung wiederholt verletzt und dem Kunden ein weiteres Zuwarten nicht zumutbar ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(2) remonic kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung fälliger Vergütungen nicht nur unerheblich oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe zweier durchschnittlichen monatlichen Vergütungen der letzten 12 Monate in Verzug gerät. Der Kunde hat die vereinbarte Grundvergütung während einer berechtigten Sperre weiter zu zahlen. Eine berechtigte Sperre bleibt bei der Leistungsbemessung unberücksichtigt.
7. Gewährleistung, Haftung
(1) Ergibt sich bei der monatlichen Auswertung eine Minderung der Verfügbarkeit gegenüber der vereinbarten Leistungsspezifikation, kann der Kunde für den maßgeblichen Zeitraum eine anteilige Herabsetzung der Vergütung verlangen, sofern es sich um eine zeitraumabhängige Pauschale handelt. Diese wird per Gutschrift mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
(2) Reklamiert der Kunde eine Sache oder Störung, führt remonic innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Aufklärungsarbeiten durch und teilt dem Kunden deren Ergebnis mit. Ist die Störung von remonic zu vertreten, stellt remonic innerhalb einer angemessenen Frist die vereinbarte Leistung wieder her. Ist die Ursache nicht lokalisierbar oder vom Kunden zu vertreten, ist remonic berechtigt, die durch die Aufklärungsarbeiten anfallenden Kosten dem Kunden nach den geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
(3) Die Übermittlung von Daten erfolgt auf die Gefahr von remonic.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
8. Domains
Hier ist die Haftung auf den jeweiligen Auftragswert einer Domain begrenzt. Abgelehnte Registrierungen bzw. Providerwechsel durch die Registrierungsstelle werden gleich den Anträgen ohne Pflegegebühr berechnet. remonic verpflichtet sich ferner, die offiziellen Vergabebestimmungen für Domains der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen, insbesondere gegen das Markenrecht. Es obliegt remonic, Kenntnis über die Bestimmungen zu erlangen. Der Kunde ist auf erstes Anfordern von allen behaupteten Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit Domainnamen freizustellen. Sofern ein Dritter derartige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Kunden geltend macht, wird der Kunde remonic hiervon unverzüglich unterrichten. remonic haftet für alle von remonic oder von Dritten, für die remonic einzustehen hat, verursachten Schäden.
9. Inhalte und Darstellungen
Für alle im Zusammenhang mit dem Leistungsumfang vertraglich geregelten nach außen hin kommunizierten Inhalte und Darstellungen haftet ausschließlich remonic. remonic ist für die Zusammenstellung und Publikation auch von den Produkten und/oder bereitgestellten Informationen der Kunden zur Inhaltlichen Prüfung verpflichtet, insbesondere zur Überprüfung der Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent- und Gebrauchsmusterrechten und in vollem Umfang alleinig haftbar.
10. Schlussabstimmungen
(1) Zu den AGB von remonic und der Nutzung des Angebots bestehen keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(2) Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich Scheck- und Wechselklagen bestimmt sich nach dem Geschäftssitz von remonic. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
1. Gegenstand der Leistungen
1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt remonic für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich des medialen Präsentierens und Bewerbens von Produkten im Onlineverkehr (z.B. YouTube-Videos), sowie als physisches Medium (z.B. Produktmusterbereitstellung, Messepräsentationen) und die Erstellung von Produktmustern, physischen Werbemedien, Webseiten Betrieb und das Vermitteln von Kundenanfragen.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch remonic.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von remonic Vertragsbestandteil.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen in Folge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen remonic hergeleitet werden können.
2.3 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind.
3. Leistungen von remonic
Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt remonic ihre Kunden bei deren Vorhaben und übernimmt für alle Leistungen die alleinige Verantwortung. remonic übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen ebenfalls die Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Leistungen des Kunden
4.1 Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist remonic regelmäßig auf Unterstützung des Kunden bzw. Zugriff auf dessen System und Daten angewiesen. Der Kunde wird daher remonic in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen. Insbesondere wird der Kunde remonic die für den Systemzugang (sofern Vertragsbestandteil) erforderlichen Informationen und Zugangsdaten zeitnah Auftragserteilung zur Verfügung stellen. Die Unterstützung durch den Kunden ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienstleistungen von remonic. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass täglich - bei Bedarf in kürzeren Abschnitten - Backups des gesamten Systems, zu dem remonic Zugang gewährt wird, durchgeführt werden. Der Kunde wird remonic schnellstmöglich über etwaige Änderungen am System oder den verarbeiteten Daten informieren, die Einfluss auf die von remonic zu erbringenden Dienstleistungen haben können. Dies gilt insbesondere, wenn derartige Änderungen sich auf den Umfang und die Kosten der Dienstleistungen von remonic auswirken können.
4.3 Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.
4.4 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung umfasst die Unterstützung des von remonic durch den Kunden insbesondere Folgendes:
- Zugang zu dem System des Kunden mit Administratorrechten;
- Bereitstellung / Vermieten von Daten- und Internet Servern;
- Unterstützung durch einen Mitarbeiter aus dem IT-Bereich des Kunden mit vollen Zugangsrechten zum System;
- Mindestens ein für remonic an allen Wochentagen ganztags zur Verfügung stehender Arbeitsplatzrechner mit Netzwerkzugang;
- Die Möglichkeit zum Remote-Zugriff nach Absprache;
- Die Bereitstellung von Produkten in Ihrer Grundausstattung;
- Eine Schnittstelle zur datenschutzgerechten Übermittlung von Kundenanfragen;
5. Nutzungsrechte
Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von remonic stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei remonic. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von remonic erforderlich sind. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von remonic.
6. Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält remonic bei Verträgen, die zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. remonic muss sich jedoch das anrechen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung.
7.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.3 Der Kunde zahlt spätestens innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
7.4 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.5 Erstreckt sich die Leistungserbringung über mehr als einen Monat, kann remonic während der Auftragsabwicklung für die innerhalb eines Kalendermonats erbrachten Leistungen zum Monatsende eine Abschlagszahlung verlangen.
7.6 Werden remonic nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist remonic berechtigt, ihre Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.
7.7 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
8. Qualität der Leistungen/Haftung
8.1 Soweit remonic im Rahmen der Dienstleistungen den Kunden Hardware- oder Softwareprodukte liefert, gelten die gesetzlichen mind. Gewährleistungsbestimmungen.
8.2 Soweit remonic im Rahmen der vertragsgemäßen Dienstleistungen eigene Programmierleistungen und/oder mediale Präsentationen, sowie Muster- und Messeprodukte und Kataloge erbringt, steht remonic dafür ein, dass die von ihr erstellten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei von ihr zu vertretenden Mängeln der von ihr erstellten Leistungen ist remonic ausschließlich verpflichtet, diese nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ist damit nicht verbunden. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde remonic schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist setzen und nach einem erneuten Fehlschlag anteilige Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag rückgängig machen; der Anspruch auf Beseitigung des konkreten Mangels ist dann ausgeschlossen. Diese Rechte beschränken sich ausschließlich auf die anteilige Vergütung für die Leistung, sofern durch die Mängel nicht die gesamte von remonic erbrachte Dienstleistung wertlos wird.
8.3 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet remonic unbeschränkt. Weitergehend haftet remonic nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Außer im Falle der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung von remonic auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
8.4 Zur Vorbeugung gegen Schäden beachtet der Kunde auch im eigenen Interesse die im IT-Bereich üblichen oder empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen und stellt z. B. sicher, dass Daten und Programme regelmäßig gesichert werden und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können (Fall-Back-Konzepte).
8.5 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt.
8.6 Die Verjährungsfrist für die Rechte gemäß vorstehendem Absatz 1 und Absatz 2 und Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr.
8.7 Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von remonic.
9. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.
10. Allgemeines
10.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von remonic auf Dritte übertragen werden; hiervon ausgenommen ist die Übertragung auf mit dem Kunden im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen.
10.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten (für beide Teile) ist das Amtsgericht Lüdenscheid.
10.4 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
Die Geschäftsführung der remonic-media UG (haftungsbeschränkt), Auf der Löbke 12, 58553 Halver, 20. Juli 2018